Akkreditierung
Tatsächlich wird unter dem Begriff „Akkreditierung“ in der russischen Gesetzgebung die Aufnahme einer geschäftlichen Tätigkeit einer beliebigen ausländischen Gesellschaft, unabhängig von ihrem Umfang und Rechtsform, verstanden.
Wenn eine ausländische Gesellschaft oder deren Einzelvertreter eine Tätigkeit in Russland aufzunehmen beabsichtigt, sei es eine Investition in die Wirtschaft des Landes, die Gründung einer Niederlassung, oder der Ausbau bereits existierender Geschäfte in einer beliebigen Branche (Tourismus, Import-Export, Maschinenbau, Vertrieb, Beratungsdienste, Forschung usw.) ist eine Akkreditierung der Tätigkeit, selbst bei einem kleinen Mitarbeiterumfang, notwendig.
Schritte der Akkreditierung
Die Akkreditierung umfasst dabei insbesondere die folgenden Handlungen:
- Eröffnung eines Büros
- Beschaffung der Arbeitskräfte
- Bestellung eines Geschäftsführers
- Erteilung einer Vollmacht zur Handlung im Namen der Gesellschaft
- Eröffnung eines Bankkontos
- Genehmigung der Vollmacht zur repräsentativen und Handelstätigkeit
- Abführung der Steuern nach russischem Steuerrecht (ESt, UmSt, GewSt usw.)
- weitere notwendige und spezifische Schritte der Zertifizierung
Ziel der Akkreditierung
Die juristische Prozedur der Akkreditierung einer ausländischen Gesellschaft besteht in der Vorbereitung aller notwendigen Dokumente (die Prozedur der Akkreditierung sowie das vollständige Dokumentenverzeichnis wird ihnen ausgehändigt). Die Akkreditierung umfasst eine vollständige Vorstellung Ihres Unternehmens mit einer Darstellung der Tätigkeitsfelder vor verschiedenen staatlichen Strukturen mit dem Ziel der Legalisierung Ihres Unternehmens auf dem Hoheitsgebiet Russland.
Kosten und Umfang der Leistungen
Wir übernehmen für Sie alle laufenden Arbeiten mit Behörden, damit Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Darunter fallen die Abwicklung von Buchhaltungs-, Steuer- und Stammdienstleistungen, sowie sie nach dem russischen Gesetz obligatorisch sind.
Wir verzichten bewusst auf einen großen bürokratischen Apparat, damit wir unsere Arbeiten effizient und kostengünstig ausführen können. Sie erhalten einen kompetenten Ansprechpartner für Ihre Anliegen, welcher, sofern erforderlich, auf weitere Dienste unserer Spezialisten des LCJ (Steuerberater und Rechtsanwälte) zurückgreifen kann. Für gewöhnlich werden diese Spezialisten zu Beginn der Prozedur der Akkreditierung und bei der Schließung der Vertreterbüros einer ausländischen Gesellschaft eingesetzt.
Bei LZJ erhalten Sie alle notwendigen Leistungen und professionelle Beratung aus einer Hand.
S.M.A.R.T.
In Russland ist es ebenfalls möglich, eine virtuelle Vertretung in Anspruch zu nehmen (S.M.A.R.T). Diese Lösung eignet sich hervorragend für kleine und mittelständische Unternehmen. Diese Vertretungsform hat sich insbesondere bei Unternehmensgründern und jüngeren Unternehmen etabliert, welche auf dem russischen Markt agieren wollen.
Das S.M.A.R.T. Prinzip verzichtet auf die Prozedur der Akkreditierung. Die Funktion Ihres Vertreters übernimmt unser Büro vor Ort. Wir vertreten Ihr Interesse vor den staatlichen Behörden.
Registrierung von Gesellschaften mit ausländischen Investitionen
Wir können auch Ihrem Wunsch, eine Gesellschaft mit ausländischen Investitionen zu registrieren, nachkommen. Hierbei handelt es sich um eine kommerzielle Organisation, die entsprechend der russischen Gesetzgebung auf dem Territorium der Russischen Föderation exitiert und deren Gründer ausländische Bürger oder eine ausländische Gesellschaft sind.
Das Law Center Jurconsult berät Sie in allen Belangen der Akkreditierung und unterstützt Sie in der richtigen Wahl der für Sie in Frage kommenden Unternehmensform (Tochtergesellschaft, Joint Venture, Einmanngesellschaft etc.).
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