Verschmelzung
Übertragung des gesamten Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen schon bestehenden oder neu gegründeten Rechtsträger im Wege der Gesamtrechtsnachfolge unter Auflösung ohne Abwicklung.
Spaltung
Ein Rechtsträger kann ohne Abwicklung durch Übertragung des Vermögens auf zwei oder mehrere Nachfolgegesellschaften umgewandelt werden (Spaltung als Form der Umwandlung) und dadurch eine Sonderrechtsnachfolge herbeiführen. Zweck der Spaltung sind u.a. Trennung feindlicher Gesellschafterparteien, Erbteilung aber auch Umstrukturierung von Konzernteilen.
Formwechsel
Beim Formwechsel handelt es sich um eine gesellschaftsrechtlichen Begriff mit dem die Änderung der Rechtsform eines Rechtsträgers bzw. einer Gesellschaft bezeichnet wird.
Definitionen wurden aus der Quelle: http://wirtschaftslexikon.gabler.de/ zitiert.